FFP1

Die Abkürzung FFP steht für Filtering Face Piece - frei ins Deutsche übersetzt also für eine filternde Gesichtsmaske. Aufgeteilt sind die Masken in die Schutzklassen 1, 2 und 3.

FFP1 muss laut DGUV Regel 112-190 einen Schutz von bis zu einem 4-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes gewährleisten. Des weiteren schützen FFP1 Masken gegen ungiftige Partikel auf Wasser- und Ölbasis. Von diesen Stoffen müssen die Masken mindestens 80% der Gesamtbelastung aus der Luft filtern. Wovor die Masken jedoch nicht schützen sind krebserzeugende und radioaktive Stoffe, luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2, 3 und Enzyme.

Als letztes wichtiges Merkmal verfügen die, häufig in der Lebensmittelindustrie anzutreffenden Masken über eine maximal Undichtigkeit von 22%. Gerne helfen wir von AMZ dabei die richitge Masken zu finden.


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